Allgemeine Geschäftsbedingungen

Displano ist eine Marke der L&A Solutions GbR. Betreiber der Plattform ist die L&A Solutions GbR, Ludgeristraße 112, 59379 Selm („Betreiber“, „wir“).

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der digitalen Signage-Plattform Displano („Plattform“). Die Plattform ermöglicht Standortpartnern (z. B. Salons und Praxen, „Salons“), Bildschirmzeit in Wartebereichen an werbende Unternehmen („Werbekunden“) zu vermieten, und stellt die dafür erforderliche Technik bereit.

Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Registrierung bzw. Nutzung erklären Salon und Werbekunde, als Unternehmer und nicht als Verbraucher zu handeln. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht deshalb nicht.

Abweichende Bedingungen der Nutzer gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen erbringt.

2. Begriffe

  • Paket – vom Salon festgelegtes Werbeangebot mit Preis, Anzeigedauer je Werbeschleife, Anzahl erlaubter Motive und Angabe, ob Ton wiedergegeben wird.
  • Motiv – ein vom Werbekunden hochgeladenes Bild oder Video zur Ausspielung.
  • Ausspielung – die Anzeige freigegebener Motive in der Werbeschleife auf einem Bildschirm des Salons.
  • Player – die Software, die die Werbeschleife auf dem Bildschirm vor Ort darstellt.
  • Vormerkung – ein gewähltes Paket mit hinterlegter Zahlungsmethode, das noch nicht kostenpflichtig gestartet ist.

3. Vertragsverhältnisse

Zwischen dem Betreiber und dem jeweiligen Nutzer (Salon oder Werbekunde) kommt ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande („Plattformvertrag“).

Der Werbevertrag über die Ausspielung von Werbemotiven kommt ausschließlich zwischen Salon und Werbekunde zustande. Der Salon ist Vertragspartner und Rechnungssteller des Werbekunden und schuldet ihm die Ausspielung. Der Betreiber wird nicht Vertragspartner dieses Werbevertrags und schuldet dem Werbekunden keine Ausspielung.

Der Betreiber stellt die technische Infrastruktur bereit und erhält dafür die Plattformgebühr nach Ziffer 6.

4. Registrierung, Einladung und Zugang

Der Zugang zur Plattform erfolgt in der Regel über eine persönliche Einladung (Betreiber → Salon bzw. Salon → Werbekunde). Einladungslinks sind personengebunden, dürfen nicht weitergegeben werden und verfallen 14 Tage nach Versand.

Angaben bei Registrierung und in den Einstellungen müssen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sein. Das gilt insbesondere für Firmierung, Anschrift, E-Mail-Adresse und die für Rechnungen und Auszahlungen maßgeblichen Angaben.

Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und den Betreiber über eine missbräuchliche Nutzung unverzüglich zu informieren. Handlungen, die über einen Zugang vorgenommen werden, werden dem jeweiligen Nutzer zugerechnet, solange er den Missbrauch zu verantworten hat.

5. Leistungen des Betreibers

Der Betreiber stellt insbesondere bereit: Benutzerkonten und Portale für Salons und Werbekunden, Verwaltung von Werbepaketen und Motiven, Freigabeprozesse, Player-Software zur Ausspielung, Ausspielungsstatistik sowie die Anbindung an die Zahlungsabwicklung über Stripe.

Der Betreiber entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit der vertragliche Zweck gewahrt bleibt und die Änderung für die Nutzer zumutbar ist.

Soweit Widgets (z. B. Wetter, Nachrichten) angeboten werden, greifen diese auf Inhalte Dritter zurück. Der Betreiber schuldet keine bestimmte inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Drittinhalte und kann sie einstellen, wenn die Quelle wegfällt.

Hardware (z. B. Stick, Bildschirm oder Abspielgerät), die gesondert angeboten, verkauft oder überlassen wird, ist nicht Gegenstand dieser Plattform-AGB und unterliegt gesonderten Vereinbarungen.

6. Plattformgebühr und Preisrahmen

Für über die Plattform abgewickelte Buchungen erhält der Betreiber vom Salon eine Plattformgebühr (Application Fee). Sie beträgt 20 % des Nettoumsatzes der jeweiligen Buchung, also des Paketpreises ohne Umsatzsteuer, mindestens jedoch 9,00 € je Abrechnungszeitraum und Buchung. Die Umsatzsteuer, die der Salon von seinem Werbekunden erhebt, bleibt bei der Berechnung außer Betracht.

Der Betreiber kann mit einzelnen Salons abweichende Konditionen vereinbaren. Die für einen Salon gültigen Konditionen sind in seinem Portal ausgewiesen.

Der Betreiber legt einen Mindestpreis für Werbepakete fest; er beträgt derzeit 29,00 € netto je Abrechnungszeitraum. Grund ist die Mindestgebühr: Bei niedrigeren Paketpreisen bliebe dem Salon nach Plattform- und Zahlungsgebühren kein sinnvoller Anteil. Im Übrigen legt der Salon Preise und Leistungsumfang seiner Pakete selbst fest.

Die Plattformgebühr entsteht mit dem Zahlungseingang beim Salon und wird über den Zahlungsdienstleister automatisch einbehalten. Über die einbehaltenen Gebühren stellt der Betreiber dem Salon eine Abrechnung bereit.

7. Pflichten des Salons

  • Er richtet ein Auszahlungskonto beim Zahlungsdienstleister ein, hält die dort erforderlichen Angaben und Nachweise aktuell und wirkt bei Rückfragen des Zahlungsdienstleisters mit. Ohne eingerichtetes Konto können Werbekunden nicht buchen.
  • Er hält den Bildschirm während der von ihm angegebenen Öffnungszeiten betriebsbereit und behebt erkannte Störungen in angemessener Zeit. Die Ausspielung schuldet er seinem Werbekunden selbst.
  • Er prüft eingereichte Motive und entscheidet in angemessener Zeit über die Freigabe. Ihm ist bewusst, dass die erste Freigabe das kostenpflichtige Abonnement seines Werbekunden startet (Ziffer 10).
  • Er erfüllt die ihm gegenüber dem Werbekunden obliegenden Pflichten zur Rechnungsstellung und zur zutreffenden steuerlichen Behandlung (Ziffer 12).
  • Er beschafft die für die Wiedergabe in seinen Räumen erforderlichen Lizenzen. Gibt er Motive mit Ton wieder, betrifft dies insbesondere Rechte der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, GVL) für die öffentliche Wiedergabe in seinem Betrieb.
  • Er macht gegenüber Werbekunden keine unzutreffenden Angaben zu Reichweite, Besucherzahlen oder Wirkung der Ausspielung.

8. Pflichten des Werbekunden

  • Er hinterlegt eine gültige Zahlungsmethode und hält sie aktuell.
  • Er ist für Inhalt, Rechtmäßigkeit und Rechteklärung seiner Motive verantwortlich und sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen (insbesondere Urheber-, Marken-, Design- und Persönlichkeitsrechte, einschließlich der Rechte an Musik, Stimmen und abgebildeten Personen).
  • Er beachtet die für seine Werbung geltenden Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbsrecht sowie branchenspezifische Werbeverbote und Kennzeichnungspflichten (z. B. Heilmittelwerberecht, Lebensmittelrecht, Preisangabenrecht).
  • Motive dürfen keine rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder anstößigen Inhalte enthalten, keine Rechte Dritter verletzen und keine Schadsoftware enthalten.

9. Werbemotive: Formate, Rechteeinräumung und Ton

Zulässig sind Bilder in den Formaten JPEG, PNG und WebP bis 10 MB sowie Videos in den Formaten MP4 und WebM bis 100 MB. Wie viele Motive gleichzeitig laufen können, richtet sich nach dem gebuchten Paket. Der Betreiber kann diese technischen Grenzen anpassen, soweit der Betrieb der Plattform dies erfordert.

Bilder werden für die im Paket angegebene Dauer angezeigt. Videos laufen bis zum Ende und verlängern dadurch die Werbeschleife für alle Motive eines Bildschirms. Der Salon kann Motive, deren Länge die Schleife unangemessen verlängert, ablehnen oder aus der Rotation nehmen.

Der Werbekunde räumt dem Betreiber und dem betreffenden Salon für die Dauer der Buchung das einfache, nicht ausschließliche und vergütungsfreie Recht ein, seine Motive zum Zweck der Ausspielung zu speichern, technisch zu vervielfältigen, in Format und Größe anzupassen, an den Player zu übertragen und öffentlich wiederzugeben. Das Recht umfasst die Befugnis, technische Dienstleister (etwa Hosting- und Auslieferungsdienste) einzubinden. Weitergehende Nutzungsrechte werden nicht eingeräumt.

Ton wird nur wiedergegeben, wenn Paket und Bildschirm dafür eingerichtet sind. Reicht der Werbekunde ein Motiv mit Ton ein, sichert er zu, auch die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe des enthaltenen Tons zu besitzen. Die für den eigenen Betrieb erforderlichen Lizenzen der Verwertungsgesellschaften beschafft der Salon (Ziffer 7).

10. Buchung, Aktivierung, Laufzeit und Kündigung von Werbepaketen

Die Auswahl eines Pakets und das Hinterlegen einer Zahlungsmethode bereiten die Buchung zunächst nur vor (Vormerkung). Eine Vormerkung ist kostenfrei; sie kann vor der ersten Freigabe jederzeit storniert werden und verfällt ohne Freigabe nach 30 Tagen.

Mit der ersten Motivfreigabe durch den Salon beginnen das kostenpflichtige Abonnement und der erste Abrechnungszeitraum; der Zahlungsdienstleister stößt dabei die erste Zahlung an. Die Ausspielung beginnt erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung.

Der Salon kann für neue Buchungen eine kostenlose Anfangszeit anbieten. Ist sie bei der Vormerkung ausgewiesen, gilt sie für diese Buchung auch dann, wenn der Salon seine Einstellung später ändert. Abweichend vom vorstehenden Absatz beginnt die Ausspielung in diesem Fall unmittelbar mit der ersten Motivfreigabe, und die erste Zahlung wird erst nach Ablauf der kostenlosen Anfangszeit fällig. Wird das Abonnement innerhalb der kostenlosen Anfangszeit nach den Absätzen zur Kündigung beendet, entsteht keine Zahlungspflicht. Die kostenlose Anfangszeit wird je Werbekunde einmalig gewährt.

Werbepakete laufen als wiederkehrende Abonnements, in der Regel monatlich, und verlängern sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, sofern sie nicht gekündigt werden.

Salon und Werbekunde können ein Abonnement zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Nach wirksamer Kündigung läuft die Ausspielung bis zum Ende des bezahlten Zeitraums weiter, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine anteilige Rückzahlung für den bereits bezahlten Zeitraum erfolgt nicht, soweit die Ausspielung darin vertragsgemäß erfolgt ist.

Ändert der Salon den Preis eines Pakets, gilt der neue Preis für Neubuchungen. Laufende Abonnements bleiben zu den bei Aktivierung vereinbarten Bedingungen bestehen, bis sie beendet und neu gebucht werden.

11. Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe (Stripe Connect, Direct Charges auf dem Konto des Salons). Zahlungen des Werbekunden gehen unmittelbar auf dem Konto des Salons ein. Für das Verhältnis zwischen Salon und Stripe gelten zusätzlich die Bedingungen von Stripe, die der Salon bei der Einrichtung seines Kontos akzeptiert.

Der Betreiber ist kein Zahlungsdienstleister. Er nimmt keine Kundengelder in Empfang, führt keine Konten und verwahrt keine Zahlungsdaten; er erhält lediglich die Plattformgebühr nach Ziffer 6.

Die vom Zahlungsdienstleister erhobenen Transaktionsgebühren trägt, soweit nicht anders ausgewiesen, der Salon.

Bei fehlgeschlagenen Zahlungen kann die Ausspielung ausgesetzt und das Abonnement nach angemessener Frist beendet werden. Salon und Werbekunde sind für die Richtigkeit ihrer Abrechnungs- und Kontodaten verantwortlich.

12. Umsatzsteuer und Rechnungsstellung

Leistender Unternehmer gegenüber dem Werbekunden ist der Salon. Die Rechnungen an Werbekunden werden im Namen des Salons erstellt und über den Zahlungsdienstleister bereitgestellt.

Paketpreise sind Nettopreise. Sofern der Salon nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, tritt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu und wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Die Angabe, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, pflegt der Salon selbst in seinen Einstellungen. Er ist für die Richtigkeit dieser Angabe und für die zutreffende steuerliche Behandlung seiner Umsätze verantwortlich. Der Betreiber schuldet keine Steuerberatung und prüft die Angabe nicht.

13. Rückerstattungen und Zahlungsanfechtungen

Über Rückerstattungen an den Werbekunden entscheidet allein der Salon als Vertragspartner der Werbeleistung. Er löst sie über die Zahlungsverwaltung im Portal oder unmittelbar beim Zahlungsdienstleister aus; der erstattete Betrag wird seinem Guthaben belastet. Der Betreiber nimmt keine Rückerstattungen für den Salon vor.

Die Plattformgebühr nach Ziffer 6 entsteht mit dem Zahlungseingang und wird bei einer Rückerstattung oder Zahlungsanfechtung nicht zurückerstattet. Sie verbleibt beim Betreiber, auch wenn der Salon den Zahlbetrag ganz oder teilweise zurückgibt. Der Betreiber weist den einbehaltenen Anteil im Portal aus.

Zu einer erfolgten Rückerstattung erstellt der Betreiber, soweit technisch möglich, eine Stornorechnung zur zugehörigen Rechnung, damit die ausgewiesene Umsatzsteuer korrigiert wird. Gelingt dies nicht, weist der Betreiber im Portal darauf hin; die zutreffende Korrektur bleibt Sache des Salons.

Eine Rückerstattung beendet das Abonnement nicht automatisch. Ob die Ausspielung fortgesetzt oder beendet wird, entscheidet der Salon im Portal; bis zu dieser Entscheidung läuft das Abonnement unverändert weiter und wird im nächsten Abrechnungszeitraum erneut abgerechnet. Für die Beendigung gilt Ziffer 10.

Wird eine Zahlung vom Werbekunden angefochten (Chargeback), trägt der Salon das Ergebnis des Verfahrens gegenüber seinem Werbekunden. Der Betreiber unterstützt bei der Bereitstellung der im Portal verfügbaren Informationen.

14. Freigabe, Sperrung und Hinweise auf rechtswidrige Inhalte

Der Salon prüft Motive vor der Ausspielung und kann Motive ohne Angabe von Gründen ablehnen, zurückstellen oder aus der Rotation nehmen.

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Motive vorab inhaltlich zu prüfen. Er behält sich vor, Inhalte zu entfernen oder deren Ausspielung zu unterbinden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung oder einen Verstoß gegen diese AGB vorliegen. Der betroffene Nutzer wird darüber unterrichtet, sofern dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können jederzeit an die im Impressum genannte Kontaktadresse gerichtet werden. Der Betreiber prüft hinreichend begründete Hinweise in angemessener Zeit und ergreift, soweit erforderlich, geeignete Maßnahmen.

Wird ein einzelnes Motiv gestoppt, deaktiviert oder abgelehnt, beendet dies das Abonnement nicht automatisch. Für dessen Beendigung gilt Ziffer 10.

15. Verfügbarkeit, Wartung und Statistiken

Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung durchgeführt.

Für die Verfügbarkeit der Bildschirme vor Ort schuldet der Betreiber nichts (z. B. bei Stromausfall, Internetstörung, Geräteausfall, Energiesparzuständen oder geschlossenem Betrieb).

Ausspielungsstatistiken dienen der Information. Sie können technisch bedingt von der tatsächlichen Anzeige abweichen und stellen keine zugesicherte Eigenschaft und keine Erfolgsgarantie dar.

16. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Support-Zugriff

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten informiert die Datenschutzerklärung. Verarbeitet der Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag eines Nutzers, schließen die Parteien auf Anforderung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Zur Unterstützung und Fehlerbehebung können Mitarbeiter des Betreibers in eine lesende Ansicht des Salon-Portals wechseln. In dieser Ansicht sind keine Änderungen möglich; der Zugriff ist auf den jeweiligen Vorgang beschränkt und wird protokolliert.

Darüber hinaus kann der Betreiber aus der Plattform-Verwaltung administrative Eingriffe vornehmen, soweit dies für Betrieb, Support oder die Einhaltung rechtlicher Vorgaben erforderlich ist. Das betrifft insbesondere die Freigabe oder Ablehnung von Motiven nach Ziffer 14 sowie technische Maßnahmen an angebundenen Bildschirmen (z. B. Neustart oder Energiesparzustand). Solche Eingriffe werden protokolliert und, soweit sie den Salon betreffen, für ihn nachvollziehbar dargestellt.

Nutzer stellen sicher, dass sie zur Bereitstellung der von ihnen eingegebenen oder hochgeladenen Daten berechtigt sind. Das gilt insbesondere für Angaben zu Ansprechpartnern und für in Motiven abgebildete Personen.

17. Nutzung von Daten durch den Betreiber

Der Betreiber darf Nutzungs- und Ausspielungsdaten in aggregierter, nicht personenbezogener Form für den Betrieb, die Fehleranalyse, die Weiterentwicklung der Plattform und für eigene Statistiken verwenden.

Eine Nennung des Nutzers als Referenz oder eine Verwendung seiner Marke zu Werbezwecken erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung.

18. Haftung

Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für Datenverlust haftet der Betreiber bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer erforderlich gewesen wäre.

Der Betreiber haftet insbesondere nicht für Inhalte der Werbekunden, für die Vertragsbeziehung zwischen Salon und Werbekunde, für den wirtschaftlichen Erfolg der Werbung sowie für Störungen außerhalb seines Verantwortungsbereichs (z. B. Netz des Nutzers, Endgeräte vor Ort, Ausfälle des Zahlungsdienstleisters oder anderer Drittanbieter).

19. Freistellung

Der Werbekunde stellt den Betreiber und den betreffenden Salon von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch seine Motive oder auf einem Verstoß gegen Ziffer 8 oder 9 beruhen. Die Freistellung umfasst die zur Rechtsverteidigung erforderlichen angemessenen Kosten. Der Freizustellende informiert den Werbekunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.

Entsprechendes gilt für den Salon hinsichtlich Inhalte und Angaben, die er selbst einstellt oder verantwortet.

20. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen), befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

21. Laufzeit und Kündigung des Plattformvertrags

Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Laufende Werbeabonnements enden spätestens mit dem Ende des Plattformvertrags.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Betreiber kann den Zugang sperren oder den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn wesentliche Pflichten verletzt werden, Zahlungen dauerhaft ausbleiben, die Plattform missbräuchlich genutzt wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Mit Beendigung endet der Zugang zur Plattform. Hochgeladene Motive und nicht mehr benötigte Daten werden nach einer angemessenen Frist gelöscht; Nutzer können ihre Daten vorher über die Plattform sichern. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungsdaten, bleiben unberührt.

22. Änderungen dieser AGB

Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder geschäftlichen Gründen erforderlich ist und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist. Über Änderungen wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform informiert.

Der Nutzer kann der Änderung bis zum Inkrafttreten widersprechen. Widerspricht er, kann jede Partei den Plattformvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen weiter. Widerspricht er nicht und setzt die Nutzung fort, gelten die geänderten AGB als angenommen, sofern in der Mitteilung auf diese Folge hingewiesen wurde.

Eine Änderung der Plattformgebühr nach Ziffer 6 teilt der Betreiber dem Salon mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten in Textform mit. Der Salon kann den Plattformvertrag bis zum Inkrafttreten ohne Einhaltung einer Frist kündigen; bis dahin gilt die bisherige Gebühr. Für bereits laufende Abrechnungszeiträume bleibt die bisherige Gebühr in jedem Fall maßgeblich.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Plattformnutzung ist, soweit gesetzlich zulässig, Selm.

Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Plattformvertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Der Betreiber darf den Vertrag im Rahmen einer Umwandlung oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen.

Mitteilungen und Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags können in Textform, insbesondere per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse, erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 4. August 2026