Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform Displano, betrieben von [Firma/Name, Anschrift] („Betreiber“). Die Plattform vermittelt Bildschirm-Werbezeit in Wartebereichen zwischen Standortpartnern (z. B. Salons und Praxen, „Salons“) und werbenden Unternehmen („Werbekunden“). Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsverhältnisse
Der Werbevertrag über die Ausspielung von Werbemotiven kommt direkt zwischen dem Salon und dem Werbekunden zustande. Der Salon ist Rechnungssteller und Vertragspartner des Werbekunden. Der Betreiber stellt die technische Plattform bereit und erhält hierfür eine Provision, die automatisch von den Zahlungen einbehalten wird.
3. Buchung, Laufzeit und Kündigung
Werbepakete werden als monatliche Abonnements gebucht und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat. Beide Seiten können das Abo jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Nach einer Kündigung läuft die Werbung bis zum Ende des bezahlten Zeitraums weiter.
4. Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen werden automatisch im Namen des Salons erstellt und dem Werbekunden bereitgestellt. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen kann die Ausspielung der Werbung ausgesetzt werden.
5. Inhalte und Freigabe
Der Werbekunde ist für die Inhalte seiner Werbemotive verantwortlich und sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen. Motive dürfen keine rechtswidrigen, irreführenden oder anstößigen Inhalte enthalten. Der Salon prüft jedes Motiv vor der Ausspielung und kann Motive ohne Angabe von Gründen ablehnen oder aus der Rotation nehmen.
6. Verfügbarkeit
Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit der Bildschirme vor Ort (z. B. bei Stromausfall, Internetstörung oder geschlossenem Geschäft). Ausspielungs-Statistiken dienen der Information und sind keine zugesicherte Eigenschaft.
7. Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – [Ort]. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: [Datum eintragen]